Nicht ganz so warm, aber schön!

Eine kleine “Hausrunde” ist gerade noch erlaubt. Highlights dabei die Weiher des Fischervereins Unterwössen und die wunderbare Antoniuskapelle, dort haben wir eine Kerze angezündet, vielleicht hilft es ja. Getroffen haben wir dort niemand. Lediglich am Flugplatz kamen wir beim Philipp Kudelka vorbei, er macht gerade die Striche vor der DASSU-Werkstatt neu. Wie wir sehen konnten macht er das perfekt! Habe das ja auch gemacht, ist eine schöne, zeitfüllende Beschäftigung…

LAPL(S) wird jetzt SPL!

Ja, es gibt keinen LAPL(S) mehr, sondern nur noch den SPL! Siehe dazu die Erläuterungen des DAEC (Download als pdf).

Folgende Änderungen habe ich für mich herausgelesen:

Der SPL gilt mit den Bedingungen des Medicals von LAPL(S), heißt leichtere Bedingungen.

Die Ausübungsvoraussetzungen für Segelflug bleiben wie gehabt (15 Starts, 5 je Startart, 5 Stunden), allerdings dürfen die vorgeschriebenen 2 Übungsstarts mit Lehrer angerechnet werden (bei der DASSU bis zu 10 Starts in 2 Jahren).

Für den TMG (12 Starts, 12 Stunden) findet sich die Erleichterung, dass nur mehr 6 Stunden auf dem TMG geflogen sein müssen, die restlichen 6 Stunden können auch Segelflug sein. Und grundsätzlich dürfen alle Stunden mit Lehrer angerechnet werden, so auch die 1 Stunde Übungsflug.

Wenn die 90 Tage Regel nicht erfüllt ist, darf man trotzdem einen Sicherheitspiloten mitnehmen. Er ist dann aber nicht Bestandteil der Besatzung, sondern eben nur Sicherheitspilot.