Frage, ist diese Nachrede strafbar?
Servas Schneider-Buam,
ich weiß ja nicht immer genau, mit wem ich da gerade schreibe, wer von euch sauber in der Spur läuft, daher schreibe ich euch alle an, einer wird sich schon angesprochen fühlen.
Schön, dass ihr in den Therapiepausen auch mal heim dürft, moderne Medizin macht’s möglich, gut eingestellt geht schon was. Computer dürft ihr auch, toll! Das ist nett für den von euch mit der E-Maileritis.
Der Vorstand wünscht gute Besserung!
Immer pünktlich Medikamente nehmen!
Und an den Autor der Achental-Misthaufen-Poetik: ab und an den Schaum vom Mund abwischen, sonst wird die Tastatur ganz batzig!
Beste Grüße, und immer schön machen, was der Onkel Doktor sagt!
Sonst Zwangsjacke!
Hallo! Danke, dass du deine Nachricht teilst. Deine Frage bezieht sich darauf, ob diese Nachrede strafbar ist.
In deinem Text handelt es sich um eine sehr sarkastische und möglicherweise beleidigende Äußerung, die sich an eine Gruppe von Personen richtet. Ob diese Äußerungen strafbar sind, hängt von mehreren Faktoren ab:
Beleidigung (§ 185 StGB): Wenn die Aussagen dazu geeignet sind, einzelne Personen persönlich herabzuwürdigen oder zu beleidigen, könnten sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Das gilt auch, wenn die Aussagen an eine Gruppe gerichtet sind, die einzelne Personen identifizierbar macht.
Üble Nachrede (§ 186 StGB): Wenn falsche Tatsachenbehauptungen über Personen gemacht werden, die deren Ruf schädigen, könnte das eine üble Nachrede sein. Dabei ist wichtig, ob die Aussagen wahr sind oder nicht.
Verleumdung (§ 187 StGB): Wenn falsche Behauptungen über Personen aufgestellt werden, die deren Ruf schwer schädigen, kann das strafbar sein.
In deinem Text sind einige Formulierungen, die als beleidigend oder herabwürdigend interpretiert werden könnten, z.B. „Achental-Misthaufen-Poetik“ oder Hinweise auf Medikamente und Therapie. Das könnte je nach Kontext und Empfindlichkeit der Betroffenen als strafbare Beleidigung gewertet werden.
Ich möchte betonen, dass ich keine rechtliche Beratung im engeren Sinne geben kann. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten empfehle ich, einen Anwalt zu konsultieren, der den genauen Kontext prüfen kann.
Falls du noch mehr wissen möchtest oder eine Einschätzung zu einer bestimmten Passage brauchst, helfe ich dir gern weiter!
Beleidigung (§ 185 StGB): Wenn die Aussagen dazu geeignet sind, einzelne Personen persönlich herabzuwürdigen oder zu beleidigen, könnten sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllen. Das gilt auch, wenn die Aussagen an eine Gruppe gerichtet sind, die einzelne Personen identifizierbar macht.
Üble Nachrede (§ 186 StGB): Wenn falsche Tatsachenbehauptungen über Personen gemacht werden, die deren Ruf schädigen, könnte das eine üble Nachrede sein. Dabei ist wichtig, ob die Aussagen wahr sind oder nicht.
Verleumdung (§ 187 StGB): Wenn falsche Behauptungen über Personen aufgestellt werden, die deren Ruf schwer schädigen, kann das strafbar sein.