Die Regeln in Rheinland-Pfalz:

Segelfliegen in RP ist wieder möglich, allerdings mit doch sehr großen Einschränkungen. Warten wir, was in (naher oder ferner) Zukunft für Bayern kommt.

Die Eckpunkte:

  • Im Cockpit darf aktuell nur eine Person plus eventuell weitere Personen des gleichen Hausstandes sitzen. Somit sind Schulflüge, Einweisungsflüge, Überprüfungsflüge aktuell noch nicht möglich.
  • Es sollten nur maximal 5 Flugzeuge gleichzeitig aufgebaut am Start stehen.
  • Die Hygiene- und Abstandsregeln von denjenigen, die die Flugzeuge auf- und abrüsten, bedienen und bewegen, sind penibel einzuhalten.
  • Von allen Beteiligten ist im Startbereich Mundschutz zu tragen.
  • Der Einklinker darf erst einklinken, wenn die Cockpit-Haube geschlossen ist oder ein sicherer Abstand eingehalten werden kann.
  • Den Rückholwagen wie auch die Winde darf immer nur 1 Person bedienen.
  • Segelflugzeuge und Schleppflugzeuge werden nur einsitzig betrieben.
  • Somit ist auch das Einweisen von Windenfahrer und Seilrückhohlwagenfahrer aktuell nicht möglich.
  • Der Flugleiter und Startleiter müssen ebenfalls in sicherem Abstand und mit Mundschutzmaske fungieren.
  • Auch auf dem kompletten restlichen Bereich des Flugplatzes gelten nach wie vor die Regeln der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung, wozu auch zählt, dass Kantinen, Terrassen und andere Versammlungsmöglichkeiten weiterhin geschlossen sind und Menschenansammlungen auch weiterhin verboten sind.
  • Die Sanitäreinrichtungen müssen ebenfalls nach der 4. Corona-Bekämpfungs-verordnung mit entsprechender Hygieneausrüstung ausgestattet sein.
  • Die Vereinsverantwortlichen haben dafür zu sorgen, dass die vorgenannten Regeln eingehalten werden und sich keine Fremden auf dem Flugplatzgelände oder auf angrenzenden Parkplätzen, Wiesen etc., die zum Flugplatz gehören, versammeln.